Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Diese Entscheidung folgt auf eine dreijährige Untersuchung und basiert auf einem über 1.000 Seiten langen Bericht. Darin wird der Partei vorgeworfen, ein ethnisch-exklusives Weltbild zu vertreten, das gegen die Menschenwürde verstoße und die "freiheitlich-demokratische Grundordnung" gefährde. Der Bericht wird vom Verfassungsschutz allerdings unter Verschluss gehalten.
Durch die Einstufung kann die AfD nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden, einschließlich des Einsatzes von V-Leuten und der Überwachung von Kommunikation. Die AfD hat angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einzuleiten.
Die Einstufung des BfV hat die Debatte über ein Verbot der AfD erneut angeheizt. Ein Verbotsverfahren wird durch die Einstufung nicht eingeleitet. Dies müsste von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat eingebracht werden.
