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VS und BND Überwachung vom Kühlschrank bis zur Telekommunikation

24. August 2026, 11:55 Uhr

Verfassungsschutz (VS) und Bundesnachrichtendienst (BND) sollen weitere Befugnisse zur Massenüberwachung im privaten und öffentlichen Bereich erhalten. Dies geht aus einem Kabinettsbeschluss zur Reform (externer Link) der Geheimdienste hervor, welcher noch den Bundestag passieren muss und 2027 in Kraft treten soll.

Der BND kann bis zu 15% des Datenverkehrs aus allen Telekommunikationsnetzen auswerten und speichern. Da die Netze nicht immer ausgelastet sind, ist davon auszugehen, dass eine gesamte Erfassung des Verkehrs möglich wird.

Der VS kann künftig private Kameraüberwachung nutzen und auf private informationstechnische Systeme zugreifen. Darunter fällt zum Beispiel die Überwachung von internetfähigen Kühlschränken, Smart-Home-Geräten oder Smartphones. Damit soll "Einblick in wesentliche Teile der Lebensgestaltung der Person" erlangt werden.

Laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist die Reform, die auch die Manipulation und das Umleiten von Datenverkehr vorsieht, in großen Teilen verfassungswidrig (externer Link).

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