Künftig soll polizeilich verfolgt werden, wer „Propagandamittel“ von Organisationen verteilt, gegen die lediglich ein verwaltungsrechtliches Betätigungsverbot vorliegt. Darunter können neben Broschüren auch Social Media-Beiträge oder Musik fallen. Das sieht ein 10-Punkte-Plan gegen (externer Link) „islamistischem Terrorismus“ vor, den die Bundesregierung am Mittwoch im Kabinett beschlossen hat.
Zudem ist ein eigener Straftatbestand für „Spendensammler“ vorgesehen, die damit auch ohne Kontakt zu verbotenen Organisation verfolgt werden würden. Vereine mit überwiegend ausländischen Mitgliedern müssten zudem Spenden über 10.000 Euro offenlegen.
Für Bewährungsstrafen und die Anwendung des Jugendstrafrechts sollen Hürden angehoben und Erwachsene unter 21 Jahren in Erziehungsheime untergebracht werden können. Der Plan deutet einen engeren Austausch von Landespolizeien mit Geheimdiensten an und fordert häufigere Anwendungen von Fußfesseln und „Präventivhaft“.

