Ein Hamburger Gericht bewertete den Lesekreis „Marxistische Abendschule“ (Masch) in einem neuen Urteil als prinzipiell verfassungsfeindlich.
Zwar hatte Masch zuvor erfolgreich gegen den Verfassungsschutz geklagt, der den Lesekreis im Jahr 2021 als linksextremistisch gelistet und damit die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bewirkt hatte. Allerdings begründete das Gericht seine Entscheidung gegen die Einstufung mit einer fehlenden „aktiv-kämpferischen Haltung“ des Lesekreises. Die marxistische Theorie stünde aber inhaltlich „prinzipiell im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“.
Jurist:innen sehen in dem Urteil eine folgenreiche Entscheidung. In Zukunft könnten sich Gerichte auf die Einschätzung des Hamburger Gerichts beziehen, wenn es um die Feststellung von Verfassungsfeindlichkeit geht. Jeder Verein und Lesekreis, der sich hauptsächlich auf Marx bezieht, könnte damit zum Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes werden.
