Eine Reform des Baugesetzbuchs soll Kommunen mehr Interventionsmöglichkeiten auf dem Immobilienmarkt geben. So sieht der Entwurf die Ausweitung des Vorkaufsrechts vor. Zugleich sollen Kommunen gezielt eingreifen (externer Link) können, wenn potenzielle Käufer „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ verfolgen.
Für diese "Gesinnungsprüfung" will die Bundesregierung die Befugnisse des Verfassungsschutzes ausweiten und diesem ermöglichen, Daten über potentielle Käufer weiterzugeben.
Dabei gehe es dem Entwurf (externer Link) zufolge um die „Bekämpfung organisierter Strukturen“ und „Schrottimmobilien“. Hintergrund dürfte aber vor allem die Beobachtung sein, dass „verfassungsschutzrelevante Gruppen“ in den vergangenen Jahren über das Vorkaufsrecht Häuser erwarben und diese als „Rückzugs- und Veranstaltungsräume“ nutzen.
Welche Kriterien genügen, um das Vorkaufsrecht zu verwehren, ist schwammig gehalten. So könnte eine Erwähnung im Verfassungsschutz oder sogar eine „Gefahreneinschätzung“ der Polizei reichen.
