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Fall Lorenz: Polizist wegen „fahrlässiger Tötung“ angeklagt

5. November 2025, 11:32 Uhr älter als 3 Monate

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen den Polizisten, der am 20. April den 21-Jährigen Lorenz A. erschossen hat, Anklage wegen "fahrlässiger Tötung" erhoben (externer Link). Sie gehe davon aus, dass es sich um einen "Irrtum" gehandelt habe. Der Polizist habe geglaubt, mit einem Messer angegriffen zu werden.

Tatsächlich hatte er allerdings auf Lorenz geschossen, als dieser sich schon von den Polizisten entfernte. Ein Messer, das Lorenz bei sich trug, hatte er zu diesem Zeitpunkt in seiner Hosentasche.

Die Initiative Gerechtigkeit für Lorenz kritisiert die Anklage als mangelhaft. Schon vor Wochen hatte sie fehlende Ermittlungen angeprangert. So wurde das Handy des Schützen erst nach Tagen beschlagnahmt. Andere Beteiligte, Polizisten und Sanitäter seien gar nicht erst befragt worden. Auch die Rekonstruktion des Tatorts sei kaum erfolgt.

Ob das Verfahren gegen den Polizisten eröffnet wird, muss jetzt das Landgericht Oldenburg entscheiden.

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