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Ohne seine Eltern: BAMF wollte Säugling abschieben

15. Oktober 2026, 13:51 Uhr

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) plante, ein drei Monate altes Baby ohne seine Eltern in die Türkei abzuschieben. Dies wurde vom Verwaltungsgericht Wiesbaden per Eilbeschluss gestoppt (externer Link). Dass ein drei Monate altes Baby nicht von seinen Eltern getrennt werden sollte, „liegt auf der Hand“, urteilte das Gericht.

Die Asylanträge der Eltern des Kindes wurden zuvor abgelehnt, wogegen diese Klage einreichten. Der separat gestellte Antrag für das in Deutschland geborene Baby wurde im Schnellverfahren abgelehnt. 

Seit der GEAS-Verschärfung des Asylrechts im Juni 2026 werden Asylanträge mehrheitlich im Schnellverfahren bearbeitet. Das Verfahren wird unter anderem auf Menschen aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ angewandt. Seit diesem Jahr gilt auch die Türkei als „sicherer Herkunftsstaat“. 

Wer im Schnellverfahren abgelehnt wird, kann auch dann schon abgeschoben werden, wenn seine Klage gegen die Ablehnung noch vor Gericht bearbeitet wird.

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