Straftat ohne Rechtsweg: Bundestag verschärft EU-Sanktionen
Der Bundestag hat bereits Mitte Januar mit den Stimmen der Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das Verstöße gegen EU-Sanktionen künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat einstuft.
Während die Bundesregierung sich darauf beruft, dass sie mit dem Gesetz lediglich eine EU-Richtlinie umsetze, hat das Gesetz weitreichende Folgen. Künftig könnten so hohe Strafen verhängt werden, ohne dass Beschuldigte sich rechtlich dagegen wehren können.
Die Sanktionen werden nämlich von der EU-Kommission verhängt und sind daher nicht an ein vorheriges Gerichtsverfahren gekoppelt, in dem sich die Betroffenen gegen die Vorwürfe wehren können.
Im letzten Jahr war es zu mehreren Fällen gekommen, in denen solche Sanktionen auch gegen Journalist:innen verhängt wurden, darunter den Deutschen Hüseyin Doğru, sowie den Schweizer Jacques Baud. Beide versuchen seit Monaten vergeblich, sich gegen die umfassenden Sanktionen zu wehren.