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CSU will Gerichtsprozesse gegen Kinder

6. Januar 2026, 12:03 Uhr älter als 3 Monate

Die CSU fordert das Jugendstrafrecht künftig schon bei Kinder ab 12 Jahren anzuwenden. Bislang gelten unter 14-Jährige als strafunmündig. Nach der CSU-Klausurtagung geht aus einem Beschlussentwurf die Forderung hervor, ein „gerichtliches Verantwortungsverfahren“ einzuführen. Gemeint sei damit, das Tatgeschehen unter Anwesenheit der erziehungsberechtigten Eltern und der Kinder von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht aufzuarbeiten. Das Gericht soll dann „Erziehungsmaßnahmen“ anordnen können.

Die Altersgrenze für eine Strafmündigkeit ab 14 Jahren wurde vor über 100 Jahren eingeführt, wegen mangelnder „Einsichtsfähigkeit“ bei Kindern. Während des Faschismus wurde diese Grenze wieder aufgeweicht.

Dafür, dass eine Senkung der Strafmündigkeitsgrenze zu weniger Straftaten führt, gibt es laut der Jugendgerichtsvereinigung DVJJ keinerlei Anhaltspunkte. Trotzdem wird diese Forderung immer wieder von konservativen bis rechten Parteien in die Debatte eingebracht.

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