Nach Unklarheiten über den Aufenthaltsort von Maja herrscht nun Gewissheit. Wie das Solidaritätskomitee mitteilte, wurde Maja gegen 10 Uhr den ungarischen Behörden übergeben, als der Eilantrag gegen die Auslieferung bereits lief.
Das Bundesverfassungsgericht schreibt in seinem Urteil, dass die Generalstaatsanwaltschaft Berlin "angewiesen [wird], durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken".
Laut Solidaritätskomitee soll sich die Staatsanwaltschaft aber nicht in der Lage sehen, diese Anordnung umzusetzen. Auch, dass Ungarn Maja freiwillig wieder den deutschen Behörden übergibt, ist unwahrscheinlich.
Das nächtliche Vorgehen der deutschen Behörden deutet zudem darauf hin, dass sie mit einem Erfolg eines Eilantrags gerechnet haben und diesen möglichst verzögern wollten.

