Der ehemals ranghöchste Polizist in Baden-Württemberg, Andreas Renner, steht aufgrund des Vorwurfs der Bestechlichkeit (externer Link) erneut vor Gericht.
Bereits vor knapp drei Jahren war Renner aufgrund eines Vorfalls im November 2021 angeklagt worden. Er soll eine Polizistin nach einem beruflichen Gespräch sexuell genötigt haben. Von diesem Vorwurf wurde Renner 2023 vor Gericht wegen „mangelnder Beweise“ freigesprochen.
Im Zuge des Prozesses tauchte ein Mitschnitt eines Skype-Telefonats zwischen Renner und der Beamtin auf, welches sich einige Tage nach dem ersten Vorfall ereignete. In diesem soll der Angeklagte der Polizistin in Aussicht gestellt haben, sie gegen sexuelle Dienste im Rahmen eines Auswahlverfahrens für den höheren Polizeivollzugsdienst zu befördern.
Es folgte eine Ermittlung wegen Bestechlichkeit. Die Verteidigung nimmt den damaligen Freispruch zum Anlass, die Einstellung zu fordern – Man könne nicht zweimal für das Gleiche angeklagt werden.
