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Frankreich führt neues Sexualstrafrecht ein

31. Oktober 2025, 11:11 Uhr älter als 3 Monate

Frankreich hat die explizite Zustimmung zu sexuellen Handlungen als Voraussetzung für Einvernehmlichkeit ins Strafrecht aufgenommen. Als Übergriff gilt ab jetzt also "jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung". Die Zustimmung muss dabei frei, konkret und widerrufbar sein. Der Pelicotprozess (externer Link) hat die Debatte um eine Gesetzesänderung bestärkt.

Nur in 13 Staaten werden Vergewaltigungen als "Sex ohne Zustimmung" definiert. In Deutschland gilt das "Nein heißt nein"-Prinzip, wodurch im Falle eines Gerichtsprozesses die Beweislast bei der betroffenen Person liegt. In Deutschland werden statistisch gesehen (externer Link) nur ein Prozent der Vergewaltigungen verurteilt.

Letztes Jahr gab es den Versuch im EU-Parlament den "Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" zu erlassen, der unter anderem eine einheitliche Regelung nach dem "Ja heißt ja"-Prinzip beinhaltete. Deutschland stimmte gegen die Einführung der Richtlinie.

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