Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die "Leugnung des Existenzrechts Israels" unter besondere Strafe stellen soll. Künftig könnten damit solche Äußerungen als Volksverhetzung gewertet und mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden (externer Link). Der Plan für den Gesetzentwurf wurde von der hessischen Landesregierung vorgelegt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält den Gesetzentwurf derweil für verfassungswidrig. Ein "Sonderrecht gegen eine konkrete Meinung" verstoße gegen die Meinungsfreiheit. In einem offenen Brief hatten sich auch 90 israelische Wissenschaftler:innen, Akademiker:innen und Politiker:innen dagegen ausgesprochen. Das Gesetz stehe "dem Interesse aller friedliebenden Menschen in der Region und weltweit" entgegen.
Dem Gesetzentwurf stimmten bis auf die Länder, in denen die Linke an der Regierung beteiligt ist, alle Landesregierungen zu. Das Gesetz soll nach der Sommerpause im Bundestag abgestimmt werden.
