Im November (externer Link) hatte ein Polizist in Bochum auf ein 12-jähriges gehörloses Mädchen geschossen. Wie ein Gutachten (externer Link) nun herausfand, geschah der Schuss aus nur 61 cm Entfernung. Der Schuss habe die Brust des Mädchens durchschlagen.
Derweil dauern die Ermittlungen in dem Fall weiter an. Zentral ist die Frage, ob die Polizei in Notwehr gehandelt habe oder nicht. Diese behauptet, das Mädchen sei unerwartet mit zwei Messern auf die Beamten losgegangen. Der Anwalt der Familie sieht dafür auch über ein halbes Jahr nach der Tat keine Beweise. Selbst wenn dies der Fall gewesen sein sollte, habe die Polizei die Möglichkeit gehabt, sich zurückzuziehen und etwa die Wohnungstür zu schließen, um eine Gefahr abzuwehren.
Zu den Schüssen war es gekommen, als die Polizei tief in der Nacht in der Wohnung der ebenfalls gehörlosen Mutter nach dem Mädchen suchen wollte, das in einer Wohngruppe untergebracht war. Die Mutter war vor den Schüssen von den Polizisten fixiert worden.
