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Kanzleramt schleuste Agent in Eichmann-Prozess

9. September 2026, 07:04 Uhr zuletzt bearbeitet am 10. September 2026

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat offenbar in Absprache mit dem Kanzleramt einen Agenten in den Eichmann-Prozess 1961 in Jerusalem geschleust. Dieser beeinflusste als Assistent der Eichmann-Verteidigung den Prozess im Sinne der Bundesregierung. 

Geschützt werden sollte mit dieser Operation „Gleisdreieck“ Konrad Adenauers wichtigster Berater und Leiter des CDU‑geführten Kanzleramts, Hans Globke, sowie weitere Nazi-Größen. Globke hatte bereits vor der Machtübergabe an die Nationalsozialisten damit begonnen, die juristischen und administrativen Grundlagen für den Holocaust zu schaffen und an den „Nürnberger Gesetzen“ mitgeschrieben, die zur Grundlage der Judenvernichtung wurden. 

Der Agent Dieter Wechtenbruch, Deckname „Laqueur“, verhinderte, dass Eichmann in seinem Schlusswort Globke als Mitverantwortlichen benannte. Globke konnte seine politische Karriere an der Seite Adenauers ungehindert fortsetzen. 

Der Eichmann-Prozess gilt als wichtiger Bezugspunkt für die Erzählung der deutschen „Vergangenheitsbewältigung“. Bislang blockte der BND zahlreiche Anfragen zu dem Prozess ab. Mitunter mit der Begründung, dies würde „das Wohl der Bundesrepublik“ gefährden. 

Erst nach dem Tod vom  Wechtenbruch im Jahr 2025 und mit der Forschung des Historikers Klaus-Dietmar Henke kam die Manipulation nun ans Licht.

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