Die „Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände“ (BDA) plant einen Rückbau beim Mitbestimmungsrecht (externer Link) der Arbeiter:innen. Konkret geht es darum, dass jenes von Betriebsräten in Krisenzeiten beschnitten werden soll.
In dem verfassten Papier wird das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte bei „sozialen Angelegenheiten“ als „oft schleppend“ bezeichnet. Das Betriebsverfassungsgesetz, heißt es weiter, würde in „gefährlicher Weise“ Regelungen zum Gesundheitsschutz „ausbremsen“. Zudem sprechen sich die Unternehmer für kleinere Betriebsräte aus.
Laut Unternehmerseite sei eine „einseitige Regelungsbefugnis“ in aus ihrer Sicht dringenden Fällen notwendig. In nicht näher benannten Zeiten der Krise soll ein Unternehmen so auch ohne die Zustimmung des Betriebsrats Entscheidungen fällen dürfen.
In den benannten Entscheidungen geht es zumeist um Werksschließungen oder Entlassungen, von denen die Beschäftigten betroffen sind.

