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Erste Staatsvertreterin wegen Cum-Ex vor Gericht

17. August 2026, 19:15 Uhr

Das Kölner Oberlandesgericht hat vergangene Woche entschieden, dass die Hamburger Cum-Ex-Affäre doch vor Gericht kommt. Eine 595 Seiten lange Anklageschrift wegen „Beihilfe zur Steuerhinterziehung“ hatte das Landgericht Bonn Ende letzten Jahres abgelehnt.

Das Verfahren richtet sich gegen eine Finanzbeamtin, die ihre Vorgesetzten bei Ermittlungen wegen Cum-Ex 2016 mit falschen Informationen versorgt haben soll. In Bonn war „keine ausreichende Wahrscheinlichkeit“ für eine Straftat gesehen worden.

In der Affäre rund um die Bank MM Warburg war das Finanzamt um mindestens 90 Millionen Euro betrogen worden. Auch der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz (externer Link) (SPD) war aufgrund mehrerer Treffen mit dem Chef der Bank in den Fokus geraten. Dieser hatte Cum-Ex in seinen Tagebüchern als Thema festgehalten, Scholz beharrte auf „Erinnerungslücken“.

Cum-Ex ist lateinisch für „mit ohne“ und bezeichnet ein System von Aktienleerverkäufen, durch das nicht gezahlte Steuern vom Finanzamt in Höhe von 10 Milliarden Euro ausgezahlt wurden.

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