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Männer müssen Bundeswehr bei Auslandsaufenthalt um Erlaubnis fragen

3. April 2026, 20:04 Uhr älter als 3 Monate

Das neue Wehrdienstgesetz, das Anfang des Jahres in Kraft trat, ist Medienberichten (externer Link) zufolge schärfer als bisher weithin bekannt: Durch eine kaum beachtete Änderung müssen Männer zwischen 17 und 45 Jahren die Bundeswehr um Erlaubnis fragen, wenn sie Deutschland für länger als drei Monate verlassen möchten.

Die Regelung hatte zuvor nur in Spannungs- und Verteidigungsfällen gegolten, ist aber seit dem 1. Januar 2026 Standard. Männer, die für drei Monate oder länger ins Ausland gehen, etwa für ein Auslandssemester, Arbeit oder längere Reisen, müssen sich beim Karrierecenter melden und einen entsprechenden Antrag stellen.

Laut der Bundeswehr dient die Regelung dazu, im "Bedarfsfall" zu wissen, wie viele wehrfähige Männer in Deutschland sind, die eingezogen werden könnten. Fragen nach möglichen Strafen, wenn keine Erlaubnis eingeholt wird, ließ die Bundeswehr bisher unbeantwortet.

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