Görlitz muss ein Verbot für Bundeswehr-Werbung zurücknehmen. Die sächsische Landesdirektion sah die kommunale Zuständigkeit überschritten und die "wirtschaftspolitische Neutralität des Staates" verletzt.
Mitte Dezember hatten BSW und Freie Wähler mit Stimmen der AfD unter dem Motte „Görlitz – Landkreis des Friedens“ ein Werbeverbot für Militär und Rüstungsprodukte beschlossen. Ein ähnliches Vorhaben war 2025 in Zwickau durch das Landratsamt unterbunden worden. In zwei Berliner Stadtbezirken wurden entsprechende Anträge des BSW abgelehnt.
Derweil stehen seit Donnerstag drei Tram-Fahrer vor dem Münchner Arbeitsgericht. Sie sollen ihren Arbeitsvertrag durch die Weigerung verletzt haben, „Werbung für eine Organisation [zu] machen, die letztlich mit dem Töten von Menschen beschäftigt ist“, wie einer der Angeklagten mitteilte. Außerdem sehen die antimilitaristischen Tram-Fahrer im Bundeswehr-Slogan „Mach, was wirklich zählt“ eine Abwertung von Arbeitenden insgesamt.
