Das Bundeskabinett hat einem Entwurf des Innenministeriums für ein neues Luftsicherheitsgesetz (externer Link)zugestimmt. Das Gesetz bestimmt den Einsatz der Bundeswehr zur Drohnenabwehr im Inneren.
Die Bundeswehr soll dem Gesetz zufolge „Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel gegen unbemannte Luftfahrzeuge einsetzen“, wenn die Befürchtung eines besonders schweren Drohnenangriffs bestehe. Die Schwere soll daran gemessen werden, ob die Drohne Menschenleben oder kritische Infrastruktur gefährde.
Laut Grundgesetz darf die Bundeswehr bisher nur in geregelten Ausnahmen im Inland agieren, etwa als Amtshilfe bei Katastrophen, Pandemien oder zur Unterstützung der Polizei. Weitere Befugnisse der Bundeswehr können nur durch den Spannungs- oder Verteidigungsfall erteilt werden.
Erst kürzlich hatte der CDU-Politiker Kiesewetter die Ausrufung des Spannungsfalls in Reaktion auf die Luftraumverletzungen in NATO-Gebieten vorgeschlagen.
