Im vergangenen Jahr sind 548 Millionen Datensätze zu Fluggästen an das BKA übermittelt worden. Betroffen sind 153 Millionen Fluggäste und damit 90 % aller Passagiere in Deutschland. Das geht aus einer kleiner Anfrage der Linkspartei (externer Link) hervor.
Nur in 0,003 % ergab sich aus dem Abgleich mit Polizeidatenbanken ein echter Treffer. Bei jedem sechsten Treffer wurde eine polizeiliche Maßnahme eingeleitet, insgesamt 10.426. Davon etwa 1.500 Festnahmen. Weiterhin vor allem wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht.
Die automatische Analyse von Fluggastdaten nimmt seit Jahren rasant zu. Seit 2019 stellt das BKA dafür über 500 Mitarbeitende ein, die die sog. „Passenger Name Records“ zunächst manuell erfassten. Mittlerweile wird ein zentrales System für die EU eingerichtet.
Fluggesellschaften sind verpflichtet, die zum Beispiel bei der Buchung erhoben Daten vor der Weitergabe an die Behörden mit Identitätsdokumenten abzugleichen.
Ausgenommen sind Privatflüge.
