Am 10. Dezember 1948 haben die Vereinten Nationen (UN) die nicht bindende Resolution der Menschenrechte verabschiedet. Diese gehen auf die amerikanische und französische Revolution zurück und sind damit eng an die Entstehung der bürgerlichen Gesellschaft geknüpft. So sind das Recht auf Eigentum und das Recht auf Lohnarbeit in der Erklärung von 1948 fest verankert.
Die Erklärung hat bis heute vor allem symbolische Wirkung. Die UN verfügen über keine wirksamen Mittel, Strafen bei Menschenrechtsverletzungen international durchzusetzen. So werden im UN-Sicherheitsrat regelmäßig Entscheidungen durch Veto-Mächte wie die USA oder Russland blockiert, um Sanktionen oder Ermittlungen gegen verbündete Staaten wie Israel oder Syrien zu verhindern.
Zudem sind Menschenrechtsverletzungen faktisch kein Hindernis für die Zusammenarbeit unter Staaten. Beispielhaft dafür ist der deutsche Waffenhandel mit Saudi Arabien oder auch der Besuch des Bundeskanzlers Friedrich Merz in Tel Aviv vergangene Woche.
