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EuGH bestätigt Fingerabdruckabgabe

22. März 2024, 18:06 Uhr älter als 3 Monate

Der EuGH bestätigte die Rechtmäßigkeit zur Abgabe von Fingerabdrücken für den Personalausweis. Diese wurde in Deutschland 2021 auf Grundlage einer europäischen Verordnung eingeführt. Detlev Siebert, Mitglied des Vereins „Digitalcourage“ kritisierte das Vorhaben und zog mit einer Klage vor den EuGH.

Das EuGH gab zu, dass die Pflicht zum Fingerabdruck in das Grundrecht auf Privatleben eingreifen könnte. Jedoch sei dieser Eingriff gerechtfertigt, da dadurch die Herstellung gefälschter Personalausweise und Identitätsdiebstahl bekämpft werde.

„Digitalcourage“ bezweifelte die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens. Zum einen hinterfragten sie die Verhältnismäßigkeit: Von 2013 bin 2017 wurden nur ca. 40.000 gefälschte Ausweise sichergestellt. Auch der Datenschutz um die Fingerabrücke ist mangelhaft: Diese werden noch 90 Tage nach der Abgabe bei Behörden gelagert, deren Rechenzentren leicht angreifbar sind und somit die Gefahr der Entwendung der Daten besteht.

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