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Bundesverwaltungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig

7. September 2023, 18:31 Uhr älter als 3 Monate
Bundesverwaltungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig

Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht die aktuellen Regelungen zu anlasslosen Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt.
Seit 2017 wurde die letzte Regelung bereits wegen rechtlicher Bedenken auf Eis gelegen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in der Auseinandersetzung auch den Europäischen Gerichtshof um Stellungnahme gebeten. Auf dieser Grundlage erfolgte nun die Entscheidung. Gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten etwa in Fällen schwerster Kriminalität sei aber weiterhin möglich.

Vertreter:innen einer Law and Order Sicherheitspolitik, darunter Innenministerin Faeser, hatten in den vergangenen Jahren trotz der rechtlichen Zweifel an der Vorratsdatenspeicherung, die eine flächendeckendere Beobachtung der Internetaktivität der Bevölkerung ermöglicht, festhalten wollen. Datenschützer hatten dies immer wieder kritisiert.

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