Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gibt bekannt, die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem vorerst auszusetzen. Grund dafür sei ein Eilantrag, welchen die AfD dem Verwaltungsgericht Köln vorlegte.
Die AfD wird demnach nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextrem vom BfV geführt. Dieser gab eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Eine Stillhaltezusage ist eine Übereinkunft zwischen Behörde und Kläger, bei welchem die Behörde bis zum Entschluss des Verwaltungsgerichtes den beklagten Gegenstand des Prozesses aussetzt, ohne dass der Kläger eine einstweilige Verfügung beantragen muss.
Dies beinhaltet nicht nur die Benennung der Partei als gesichert rechtsextrem, sondern auch, dass bis zu einer endgültigen Urteilsverkündung keine zusätzlichen nachrichtendienstlichen Mittel gegen die AfD verwendet werden dürfen. Die AfD wertet diese Entscheidung als einen Erfolg, denn bis zu einem rechtskräftigen Urteil kann es noch Jahre dauern.
