Am Sonntag gab es eine Einigung in den Berliner Sondierungsgesprächen zwischen Linke, SPD und Grünen. Dabei steht im Fokus, ein Vergesellschaftungsgesetz auf den Weg zu bringen.
Demnach sollen Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen vergesellschaftet werden. In dem ursprünglichen Bürgerentscheid von 2021 waren Wohnungskonzerne in Berlin, mit einem Bestand von 3.000 Wohneinheiten vorgesehen. Mit dem Vorschlag aus Berlin bleiben dadurch etwa 70.000 Wohnungen (externer Link) unberührt.
Vor vier Monaten (externer Link) hatte die Bundesministerin Verena Hubertz (SPD) angekündigt, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das eine Vergesellschaftung verbieten würde. Dieses Vorhaben, bekräftigte sie letzten Freitag nochmals. Ein Vergesellschaftungsverbot „soll so schnell es geht (externer Link)" kommen.
