Vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) ist am Dienstag gegen die Antifaschistin Lina E. Beugehaft sowie eine Geldstrafe verhängt worden. Sie hatte sich geweigert, gegen sieben vor dem OLG angeklagte Antifaschist:innen auszusagen. Beugehaft geht in Deutschland bis zu sechs Monate.
Dem Gericht zufolge könne Lina E. nicht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Dieses besteht unter anderem, wenn die Gefahr besteht, dass sich Zeug:innen selbst belasten. Bereits 2023 war die Antifaschistin wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ (§ 129) u. A. zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Paragraph kann sehr weit interpretiert werden, insofern alle Aussagen innerhalb eines entsprechendes Verfahrens die Gefahr der Selbstbelastung bergen.
Bereits im März hatte das OLG Beugehaft und ein Bußgeld gegen den im gleichen Verfahren verurteilten Jannis R. Verhängt. Sein Einspruch war Ende Mai vom Bundesgerichtshof abgewiesen worden (externer Link).
