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„Schwachkopf“ und „Lügenfritz“: Debatte über Strafen für Politikerbeleidigung

19. Juni 2026, 20:01 Uhr älter als 3 Monate

Nach der Debatte über den Paragrafen 188 StGB (externer Link) wollen auch die Justizminister den Straftatbestand der Politikerbeleidigung überprüfen. Dies teilten sie nach ihrer Frühjahrskonferenz mit.

Der Paragraf war in den letzten Jahren immer wieder kritisiert worden, da er die Beleidigung von Politiker:innen und Amtsträger:innen unter Umständen schärfer bestraft als die anderer Bürger. Bekannte Fälle waren u. a. eine Hausdurchsuchung bei einem Rentner, weil er den Grünenpolitiker Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnete. Oder zuletzt ein Strafbefehl, weil Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet wurde. Auch Maßnahmen gegen Teilnehmende der Schulstreiks gegen Wehrpflicht wegen der Parole "Merz leck Eier" gehen mutmaßlich auf den Paragrafen zurück.

Ob und wie der Paragraf tatsächlich geändert wird, ist derzeit weiter unklar. Bundesjustizministerin Hubig will an dem Grundgedanken des Paragrafen gerade in Bezug auf Lokalpolitiker festhalten.

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