Gestern beschloss (externer Link)der Bundestag, das Recht auf einen staatlich finanzierten Pflichtanwalt in Abschiebehaft, Ausreisegewahrsam oder Überstellungshaft abzuschaffen. Die Regelung wurde von der letzten Bundesregierung eingeführt, da die Inhaftnahme einen schweren Eingriff darstellt. Außerdem erklärt der Deutsche Anwaltverein, dass über 50 % der Inhaftierungen rechtswidrig sind (externer Link).
Zudem vereinfacht (externer Link)das Gesetz die Einstufung von Ländern als "sichere Herkunftsländer". Diese Einstufung kann zukünftig per Rechtsordnung geschehen und muss nicht vom Bundesrat bestätigt werden. Ziel der Änderung ist es, großflächig Asylanträge aus den eingestuften Ländern abzuweisen. Antragsteller:innen müssen dann ihre Verfolgung individuell nachweisen.
Damit verschärft die Bundesregierung weiter ihren Kurs gegen Geflüchtete und Asylsuchende, während parallel Fluchtrouten nach Europa gezielt geschlossen und gefährlicher gemacht werden.
