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Erweiterte Befugnisse durch neues Polizeigesetz

9. Oktober 2025, 17:01 Uhr älter als 3 Monate

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz beschlossen (externer Link). Der Entwurf sieht die Zuständigkeit der Bundespolizei für die Drohnenabwehr an Flughäfen oder Bahninfrastruktur vor. Sie soll Drohnen in Zukunft stören und abschießen dürfen. Dazu sollen Drohnenabwehreinheiten und -zentren aufgebaut werden.

Darüber hinaus erhält die Polizei mehr Befugnisse zur Handyüberwachung, wie zum Beispiel durch die Ortung per „Stille SMS“. In vielen Bundesländern ist die Einführung der biometrischen Gesichtserkennung zur Echtzeit-Überwachung von öffentlichen Räumen geplant.

Zusätzlich sollen in Zukunft alle Daten von Flugpassagieren, die von außerhalb des Schengenraums einreisen, an die Polizei übermittelt werden.

Außerdem sind weitere Befugnisse bei der Festnahme von Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel vorgesehen. „Stichprobenartige und anlasslose Kontrollen“ in sog. „Waffen- und Messerverbotszonen“ sollen desweiteren legalisiert werden

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