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Geteiltes Echo nach Compact-Verbot

18. Juli 2024, 18:04 Uhr älter als 3 Monate

In journalistischen, rechtlichen und aktivistischen Kreisen kommen Zweifel über die Rechtmäßigkeit des Verbots des Compact-Magazins sowie Befürchtungen der Einschränkung der Pressefreiheit auf.

Für das Verbot war das Vereinsrecht genutzt worden, eine Praxis, die auch schon gegen linke Verlage und Medienprojekte genutzt wurde. So etwa 2017 gegen linksunten.indymedia oder 2019 den kurdischen Mezopotamien Verlag.

Kritiker:innen befürchten, dass diese Praxis in Zukunft gegen immer mehr kritische Presseorgane eingesetzt werden könnte – sollte das Verbot Bestand haben, was einige Verfassungsrechtler bezweifeln. Auch die schwammige Begründung des "aggressiv-kämpferischen" Vorgehens gegen die "freiheitlich demokratische Grundordnung" lade gerade dazu ein.

Auch wenn das Compact-Magazin ein faschistisches Blatt ist, dem keine Solidarität gilt, sollte mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit besonders vorsichtig umgegangen und Einschnitte besonders kritisch verfolgt werden.

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