Ende Februar hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Susanne Eminger wegen Unterstützung des NSU erhoben. (externer Link) Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden lehnte das Verfahren allerdings ab. Den Vorwurf der mehrfachen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sah der Senat als nicht gerechtfertigt an. Susanne ist die Ehefrau des verurteilten (externer Link) NSU-Unterstützers André Eminger.
Der Bundesgerichtshof stellte nun fest, dass sehr wohl ausreichend Gründe für einen Prozess vorlägen. Um die "die Unvoreingenommenheit des Tatgerichts zu wahren" muss das Verfahren nun bei einem anderen Gericht (externer Link) eröffnet werden.
Dies ist insbesondere brisant, da der gleiche Strafsenat unter Vorsitz des Richters Hans Schlüter-Staats vor zwei Jahren im Antifa Ost-Verfahren hohe Haftstrafen gegen Antifaschist:innen verhängte. Wie letzte Woche bekannt wurde, (externer Link) kam es zu einer weiteren Anklagewelle im gleichen Komplex, die erneut von Schlüter-Staats verurteilt werden könnte.
