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Kontokündigung Rote Hilfe: Sparkasse Göttingen geht in Berufung

Die Sparkasse Göttingen lässt eine einstweilige Verfügung prüfen, die sie dazu verpflichtet, das Konto der Roten Hilfe e.V. vorerst weiterzuführen. Damit zieht die Bank vor das Oberlandesgericht Braunschweig. Das Göttinger Tageblatt schrieb, dass die Sparkasse hoffe, die Kündigungsgründe umfassender darlegen zu können, um so doch noch eine Kündigung zu erwirken.

Im Januar wurde die Kontokündigung vom Landgericht Göttingen in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Vor dem Landgericht erklärte die Sparkasse Göttingen damals, dass die Rote Hilfe die sogenannte „Antifa Ost“ unterstützen würde, die von den USA als Terrororganisation eingestuft wurde. Sie befürchtete deshalb Nachteile am Finanzmarkt.

Die GLS-Gemeinschaftsbank und die Sparkasse Göttingen hatten der Roten Hilfe e.V. ihre Konten im Dezember gekündigt. Damit reihten sie sich in eine Folge von Debanking-Maßnahmen gegen linke Organisationen ein.