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Glyphosat: Bayer muss nicht vor Krebsgefahr warnen

26. Juni 2026, 15:22 Uhr älter als 3 Monate

Der deutsche Chemiekonzern Bayer kann nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf seinen Unkrautvernichtern verklagt werden. Das oberste US-Gericht hebt damit früherer Urteile auf Bundesebene auf, die eine krebserregende Wirkung von glyphosathaltigen Düngemitteln wie „Roundup“ anerkannt hatten.

Darauf stieg der Aktienkurs um 20%. Bayer muss durch das Urteil keine Reparationszahlungen an Geschädigte von bis zu 7,25 Mrd Dollar zahlen. Dabei bezieht sich das Urteil hauptsächlich auf Konzernangaben.

Erst 2025 war eine 25 Jahre alte Studie zurückgezogen worden, laut der Glyphosat harmlos sei. Wie Unternehmensakten belegen, war die Studie von Angestellten verfasst worden (externer Link).

Mit dem Kauf von Monsanto wurde Bayer 2018 zum führenden Agrarchemiekonzern (externer Link) weltweit. Dieser vertreibt gentechnisch verändertes Saatgut, das resistenter gegen Düngemittel wie „Roundup“ ist, sich allerdings nicht selbstständig vermehren kann, was einen beständigen Nachkauf erforderlich macht.

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