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Gesinnungsprüfung: Regelanfragen durch Inlandsgeheimdienst in Hamburg

4. August 2026, 09:12 Uhr

Seit dem 1. August werden Bewerber:innen für den öffentlichen Dienst in Hamburg durch den Verfassungsschutz überprüft. SPD und Grüne hatten im Vorjahr ein entsprechendes Gesetz eingebracht (externer Link).

Auch in Niedersachsen sollen nun wieder „Gesinnungsprüfungen“ erfolgen. Dienststellen können künftig selbst entschieden, wann ein Mitarbeiter gegen Vorschriften verstößt und Sanktionen einleiten – bis zur Aberkennung von Pensionsansprüchen.

Der „Verfassungstreue-Check“ wird in mehreren Bundesländern bereits praktiziert: Im ersten Jahr nach der Einführung 2024 meldete Brandenburg (externer Link) 2.200 Regelanfragen beim Inlandsgeheimdienst. Wer in den hessischen Landtag will, wird seit Jahresbeginn ebenfalls durchleuchtet. In Bayern kommt es seit Jahren zu Ausschlüssen vom öffentlichen Dienst.

Kritiker:innen sehen eine Neuauflage des Radikalenerlasses von 1971, durch den tausende Bewerber:innen vor allem wegen sozialistischen Gesinnungen Berufsverbote erhielten.

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