Am Donnerstag hat ein US-Gericht den Social Media Konzern Meta zu Schadensersatzzahlung von 3 Mio. Dollar zahlen muss. Damit folgt das Gericht dem Vorwurf einer 20-jährigen Klägerin, die Dienste hätten absichtlich eine Sucht und ihre Depressionen bewirkt. Dafür wurden das „infinite scrolling“ und die dazugehörigen Algorithmen als Beweis genannt.
Erst am Vortag verlor der Eigentümer von Instagram, Facebook und Whatsapp einen wichtigen Gerichtsprozess, da er gegen zwei Vebraucherschutzgesetze des US-Bundesstaats New Mexico verstoßen hat. Weil Meta zu wenig für den Jugendschutz unternimmt, muss er dort eine Geldstrafe von 375 Millionen Dollar zahlen.
Den Vorwurf wies Chef Zuckerberg zurück. Er verwies auf die Altersgrenze von 13 Jahren und geht in Berufung. Im Mai beginnt neben über 40 vergleichbaren eingereichten Klagen, der zweite Teil, bei dem entschieden wird, ob das Unternehmen zu einer landesweiten Zunahme psychischer Erkrankung beiträgt.