GEAS: EU beschließt Liste von „sicheren Herkunftsländern“
Am Dienstag hat das EU-Parlament eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen, wodurch sich auf eine EU-weite Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ geeinigt wurde. Dazu zählen die Länder Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien, in die noch schneller und vereinheitlicht abgeschoben werden soll.
Das neue Asylpaket, dass im Juni umgesetzt werden soll, beinhaltet auch sogenannte „Return Hubs“. Lager, in denen Flüchtlinge noch vor den EU-Außengrenzen inhaftiert und ein einmonatiges Asylverfahren durchlaufen sollen. Dabei gilt eine noch höhere Bringschuld, seinen Anspruch auf Asyl geltend zu machen.
Nach welchen Kriterien ein Land als „sicher“ gilt, wird nach wie vor vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Auch das Konzept der Drittstaaten soll EU-weit gelten, sodass Flüchtlinge auch ohne persönliche Bindung in ein Land abgeschoben werden können, dass sie auf der Flüchtlingsroute lediglich betreten haben.