Aktuell hat unser Newsfeed eine Störung. Unsere Nachrichten könnt ihr in der Zwischenzeit bei Telegram oder Instagram verfolgen.

Antifaschist zu Beugehaft verurteilt

Am Mittwoch, dem 21. Prozesstag im zweiten sogenannten Antifa Ost-Prozess, ist ein Zeuge zu sechs Monaten Erzwingungshaft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Seine Berufung auf das Recht zur Aussageverweigerung hatte das Oberlandesgericht Dresden abgelehnt.

Bei dem Zeugen handelt es sich um einen Antifaschisten, der im ersten Antifa Ost-Prozess 2023 wegen „Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“ zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Wenige Wochen zuvor hatte ein Antifaschist, der im gleichen Prozess wegen Mitgliedschaft in der vermeintlichen Vereinigung verurteilt worden war, erfolgreich seine Aussage verweigert.

Die Angeklagten hatten sowohl im ersten, als auch bisher im zweiten Antifa Ost-Prozess zu allen Vorwürfen geschwiegen. Die Verteidigung verwies mehrfach auf die besonders hohe Gefahr der Selbstbelastung in Verfahren, bei denen nicht Einzelstraftaten, sondern die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer Vereinigung vorgeworfen werden.