Das Budapester Berufungsgericht hat die non-binäre Antifaschist:in Maja T. in zweiter Instanz zu sieben Jahren und den Mitangeklagten Gabriele M. in Abwesenheit zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Strafen sind damit um ein Jahr niedriger ausgefallen, als in erster Instanz. Gegen die ebenfalls abwesende Anna M. blieb das Urteil unverändert bei zwei Jahren Haft.
Im Februar hatte das Budapester Stadtgericht Maja T. nach rund 600 Tagen Isolationshaft erstmals verurteilt. Unterstützer:innen hatten das Verfahren als „Schauprozess“ gegen die Ungarn teilweise als terroristisch eingestufte Antifa-Bewegung bezeichnet. Ob und wann T. in deutsche Strafhaft überführt wird, ist nicht bekannt.
Am frühen Nachmittag wird in Paris zudem mit der Gerichtsentscheidung über die Auslieferung des Antifaschisten Gino A. gerechnet. Sollte er nach Deutschland abgeschoben werden, gilt eine Überstellung nach Ungarn als wahrscheinlich.
Den Antifaschist:innen werden Angriffe gegen Neonazis während eines SS-Gedenkmarschs im Frühjahr 2023 vorgeworfen.

