Künftig sollen Täter häuslicher Gewalt in besonders schweren Fällen zu einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden können. Nähert sich der Täter der betroffenen Person, würde diese über ein Empfangsgerät informiert und die Polizei alarmiert werden.
Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) soll bis Ende 2026 in Kraft treten. In Spanien wurde die Fußfessel bereits 2009 eingeführt. Seither ist keine Ermordung durch eine so überwachte Person bekannt geworden.
Die Mehrheit der Betroffenen häuslicher Gewalt sind Frauen, die meisten Täter sind Männer. Die offizielle Zahl der Betroffenen in Deutschland stieg letztes Jahr auf 266.000 – die Dunkelziffer dürfte weit höher ausfallen.
Frauenhausverbände hatten sich zuvor kritisch zu dem Gesetzesentwurf geäußert. Sie fürchten, es werde vermutlich nur selten zum Einsatz kommen. Es sei außerdem nur eine Symptombekämpfung, statt den Ursachen häuslicher Gewalt nachzugehen.
